Wohnbefund
Bautagebuch aus einem Einfamilienhaus, Baujahr 1982. Was gemessen ist und was gerechnet, steht jeweils dabei.
Stand: Oktober 2026
Tagebuch / Heizung / Eintrag 44

Nachtspeicheröfen selbst entsorgen: was Gesetz und Wertstoffhof erlauben

Kurz

  • Die Abgabe am Wertstoffhof kostet Privathaushalte nichts. Im Elektrogesetz steht: „Bei der Anlieferung von Altgeräten darf kein Entgelt erhoben werden.“ Ausbau und Transport bezahlt man selbst, sofern der Kreis nicht abholt.
  • Bei asbesthaltigen Nachtspeicheröfen darf der Kreis die kostenlose Annahme ablehnen, wenn kein Fachpersonal sie abgebaut und verpackt hat oder wenn sie beschädigt ankommen.
  • Die Speichersteine sind gefährlicher Abfall, und am Wertstoffhof dürfen keine Teile aus dem Gerät genommen werden. Im Landkreis Ludwigsburg nimmt die AVL Nachtspeicheröfen nur verpackt und unzerlegt an, und nur auf einem Hof.

Warum ich nachgeschlagen habe

In Eintrag 25 und Eintrag 43 habe ich co2online zitiert: Öffnen, zerlegen und selbst wegfahren sei strikt verboten. Ich wollte wissen, in welchem Gesetz das steht. Einen Satz, der das einem Privathaushalt ausdrücklich verbietet, habe ich nicht gefunden. Gefunden habe ich drei Regeln, die zusammen fast dasselbe bewirken, und eine Behörde, die dringend abrät.

Darf ich einen Nachtspeicherofen selbst ausbauen?

Die Gefahrstoffverordnung verbietet in § 11 „Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien in oder an baulichen oder technischen Anlagen, einschließlich Geräten“. Erlaubt bleibt das vollständige Entfernen asbesthaltiger Bauteile. Absatz 7 sagt, dass das auch für private Haushalte gilt, und verlangt, die Freisetzung von Asbestfasern so weit wie möglich zu verhindern.

Ein Gerät aufschrauben und die Steine herausnehmen ist nach meinem Verständnis Arbeit am Material. Ob das Heraustragen eines geschlossenen Geräts als „vollständiges Entfernen“ zählt, steht für Nachtspeicheröfen nirgends ausdrücklich. Ich bin kein Jurist und schreibe hier nur, was im Text steht.

Das Abklemmen vom Strom gehört ohnehin in die Hand eines Elektrofachbetriebs, so das Bayerische Landesamt für Umwelt. Dieselbe Behörde schreibt: „Wir raten daher dringend von einem Rückbau/ Vor-Ort-Demontage von Nachtspeicherheizgeräten durch private Besitzer ab.“ Der Text ist von 2012, verweist teils auf alte Paragrafen und gilt in Bayern. Die AVL im Kreis Ludwigsburg rät auf ihrer Seite ebenfalls, sich für Ausbau und Abtransport an einen Fachbetrieb zu wenden.

Die Liste, die ich mir nach vier Angeboten geschrieben habe

Zeile für Zeile, was in einem Wärmepumpen-Angebot stehen muss, damit sich zwei Angebote überhaupt vergleichen lassen. Den Link schicke ich per Mail, danach kommt einmal die Woche ein Eintrag aus dem Haus.

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Was die Abgabe kostet

Nachtspeicheröfen sind Elektroaltgeräte. Nach § 13 Absatz 4 Elektrogesetz darf der Kreis für die Annahme aus Privathaushalten kein Geld verlangen. Absatz 5 macht eine Ausnahme: Die kostenlose Annahme darf abgelehnt werden, „sofern asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte nicht ordnungsgemäß durch Fachpersonal abgebaut und verpackt wurden oder beschädigt […] angeliefert werden“.

Wer ein asbesthaltiges Gerät selbst ausbaut, muss also damit rechnen, dass der Kreis es nicht kostenlos annimmt. Einen aktuellen Preis für Ausbau und Transport durch einen Betrieb habe ich in keiner amtlichen Quelle gefunden. Die Spanne von co2online steht in Eintrag 25.

Sind die Speichersteine Sondermüll?

Ja. Das Landesamt schreibt von „Chromat in fast allen Speichersteinen in teilweise hohen Konzentrationen“. Herausgenommene Steine, asbesthaltige Teile und Mineralwolle stuft es unter dem Abfallschlüssel 16 02 15* ein, solange nichts anderes über sie bekannt ist. Der Stern bedeutet gefährlicher Abfall. Ob ein Stein chromathaltig ist, können ohne Analyse nur Spezialisten unterscheiden.

Das Elektrogesetz regelt den Rest. Nachtspeicheröfen mit Asbest oder sechswertigem Chrom werden in Gruppe 4 in einem eigenen Behältnis gesammelt (§ 14 Absatz 1). An der Sammelstelle ist „die Entfernung von Bauteilen aus oder von den Altgeräten unzulässig“ (§ 14 Absatz 4). Die Steine bleiben also im Gerät, bis es in einer Anlage zerlegt wird.

Wie ich erfahre, ob Asbest drin ist

Stoffverdächtig, wenn hergestellt
Asbestvor 1984
PCBvor Juli 1989
Chromat (Chrom VI)vor etwa 1993
künstliche Mineralfasernvor Juni 2000

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Hinweise zum ElektroG für Nachtspeicherheizgeräte, Kapitel 4.6, Stand Oktober 2012. Damit ist auch die offene Frage aus Eintrag 25 beantwortet: PCB gehört zu Juli 1989, Mineralfasern zu Juni 2000, so wie bei heizsparer.

Neben dem Baujahr empfiehlt das Landesamt, Hersteller, Baujahr, Gerätetyp und Seriennummer vom Leistungsschild abzuschreiben und damit bei der HEA, der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung, nachzufragen. Ob die HEA diese Auskunft heute noch gibt, habe ich nicht geprüft. Für den Fall, dass niemand Auskunft gibt, schreibt das Landesamt: „Im Zweifelsfall sollten Nachtspeicherheizgeräte immer als schadstoffhaltig betrachtet werden.“

Die Fragenliste für Angebote

Eine Seite: was in einem Angebot stehen muss, damit man zwei davon nebeneinanderlegen kann, inklusive der Positionen, die in meinem ersten Stapel fehlten. Den Link schicke ich mit dem ersten Tagebucheintrag.

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Im Landkreis Ludwigsburg

Jeder Kreis legt selbst fest, wo und wie er annimmt; das Elektrogesetz erlaubt das in § 13 Absatz 2 und 3. Bei mir ist das die AVL, und deren Seite sagt Folgendes:

  • Nachtspeicheröfen nur „verpackt und unzerlegt“, Montag bis Freitag, nur auf dem Wertstoffhof BURGHOF Plus in Vaihingen/Enz-Horrheim.
  • Gebührenfrei für Privathaushalte.
  • Liefert ein Fachbetrieb für Sie an, braucht er eine Vollmacht von Ihnen. Fehlt sie, kostet das 100 Euro extra.
  • Aus Gewerbebetrieben nimmt die AVL keine Nachtspeicheröfen an.

Öffnungszeiten habe ich nicht abgeschrieben; die stehen bei der AVL. Wer woanders wohnt, findet die Regeln bei seinem eigenen Abfallbetrieb, und sie können anders aussehen.

Was das für meine acht Öfen heißt

Mein Haus ist von 1982. Dass die Öfen genauso alt sind, vermute ich nur; dann lägen sie vor 1984. Solange niemand die Typenschilder abgeschrieben und nachgefragt hat, behandle ich sie deshalb als asbestverdächtig. Selbst ausbauen kommt damit für mich nicht in Frage. Ins nächste Angebot gehört neben den Sätzen aus Eintrag 42 eine Zeile mehr: Der Betrieb liefert die Geräte verpackt und unzerlegt am BURGHOF Plus an, und ich gebe ihm dafür die Vollmacht.

Die Typenschilder abzuschreiben ist der nächste Schritt. Gemacht habe ich ihn noch nicht.

Was ich nicht klären konnte

Den Text der TRGS 519 habe ich nicht gelesen, deshalb steht hier nichts darüber, was sie für Nachtspeicheröfen verlangt. Ob die AVL einzelne Speichersteine annimmt, die schon jemand herausgenommen hat, steht auf ihrer Seite nicht.

Quellen, abgerufen am 30.09.2026: ElektroG § 13, § 14; GefStoffV § 11; LfU Bayern, Hinweise für örE (Oktober 2012); LfU Bayern, infoBlatt Nachtspeicherheizgeräte (April 2013); AVL, große Elektroaltgeräte; AVL, Gewerbe.

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