Der Deckel von 28.000 Euro gilt brutto, und er hängt an den Wohneinheiten
Kurz
- Gestern endete mein Eintrag damit, dass das Honorar für die Bestätigung zum Antrag und die Baubegleitung „innerhalb der Höchstgrenzen“ bleiben muss (Eintrag 36). Die Zahl 28.000 Euro kannte ich aus Eintrag 30, aber nicht, woran sie gemessen wird.
- Kapitel 1.1 des KfW-Infoblatts beantwortet beides. Es zählen Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer. Nettokosten nur dort, wo die antragstellende Person für diesen Teil des Vorhabens vorsteuerabzugsberechtigt ist.
- Maßstab für den Höchstbetrag ist die Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen zählen die Wohneinheiten, die von der Maßnahme betroffen sind. Bei mir ist das eine, und meine 11.100 Euro sind ohnehin brutto notiert.
Eine Woche lang habe ich mit einer Zahl gerechnet, deren Grundlage ich nicht kannte. 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, das stand im Merkblatt zum Zuschuss 458 und damit in Eintrag 30. Dass mein Angebot mit 11.100 Euro weit darunter liegt, habe ich seither mehrfach hingeschrieben. Nur wusste ich nicht, 11.100 Euro wovon und 28.000 Euro wofür.
Die Antwort steht nicht im Merkblatt, sondern im Infoblatt, Kapitel 1.1. Das Kapitel heißt „Grundsätzliches zu den Fördermaßnahmen und zum Förderumfang“ und steht vor allen Zahlen, die man eigentlich sucht.
Der Satz, der vor allen Zahlen steht
„Die Bemessungsgrundlage für den Höchstbetrag der förderfähigen Kosten hängt vom geplanten Vorhaben ab.“ Für jede Art von Vorhaben gilt also ein eigener Maßstab. Wer das überliest, nimmt die Zahl aus der falschen Zeile.
Die Liste, die ich mir nach vier Angeboten geschrieben habe
Zeile für Zeile, was in einem Wärmepumpen-Angebot stehen muss, damit sich zwei Angebote überhaupt vergleichen lassen. Den Link schicke ich per Mail, danach kommt einmal die Woche ein Eintrag aus dem Haus.
Woran sich der Höchstbetrag bemisst, Zeile für Zeile
| Vorhaben | woran sich der Höchstbetrag bemisst |
|---|---|
| Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus | Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes nach der Sanierung, auch bei Umwidmung beheizter Nichtwohnflächen |
| Sanierung eines Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude | Nettogrundfläche der thermisch konditionierten Gebäudezonen nach der Sanierung |
| Einzelmaßnahme im Wohngebäude | Anzahl der Wohneinheiten, die von der Umsetzung betroffen sind, zum Beispiel Etagenheizung oder Fenstertausch; der Förderhöchstbetrag verteilt sich dabei auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen |
| Einzelmaßnahme, von der alle Wohneinheiten betroffen sind, etwa Dachsanierung oder Kellerdeckendämmung | gesamte Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes |
| Einzelmaßnahme im Nichtwohngebäude | der Anteil der betroffenen Nettogrundfläche an der gesamten Nettogrundfläche |
KfW, „BEG: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“, Version 10.1 (07/2026), Bestellnummer 600 000 4863, Kapitel 1.1. Die Spalte rechts gibt den Wortlaut gekürzt wieder, nicht wörtlich.
Mein Vorhaben steht in der vierten Zeile. Ein Heizungstausch betrifft in einem Einfamilienhaus jede Wohneinheit, und ich habe genau eine. Die 28.000 Euro aus Eintrag 30 gelten damit für mich unverändert, und die Staffel darunter — ab der zweiten Wohneinheit je 15.000 Euro, ab der siebten je 8.000 — betrifft mich nicht.
Brutto, außer man kann die Mehrwertsteuer abziehen
„Es können grundsätzlich Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer berücksichtigt werden. Sofern für Teile des Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung der Antragstellenden besteht, können für diese Maßnahme nur die Nettokosten berücksichtigt werden.“ Das ist die zweite Hälfte der Antwort, und sie ist für mich die wichtigere.
Meine vier Angebote habe ich in Eintrag 12 brutto notiert, weil Handwerksbetriebe mir als Privatperson brutto anbieten. Dass die KfW auf derselben Grundlage misst, wusste ich bis heute nicht. Seit Eintrag 30 halte ich eine Bruttozahl gegen einen Deckel, ohne zu wissen, ob der Deckel netto gemeint ist. Er ist es in meinem Fall nicht.
Ein Vermieter, der die Wohnung umsatzsteuerpflichtig vermietet, rechnet anders. Für ihn zählt nach demselben Satz für diesen Teil des Vorhabens nur der Nettobetrag, also eine kleinere Bemessungsgrundlage aus derselben Rechnung. Wer in dieser Lage ist, sollte seine Angebotssummen auf netto umstellen, bevor er sie mit dem Höchstbetrag vergleicht.
Was eine Wohneinheit ist
Weil der ganze Höchstbetrag daran hängt, definiert das Infoblatt den Begriff mit: „Wohneinheiten sind in sich abgeschlossene und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).“
Vier Merkmale müssen zusammen erfüllt sein. Ein ausgebautes Dachgeschoss ohne eigenen abschließbaren Zugang ist danach keine zweite Wohneinheit, ein Zimmer mit Kochnische ohne Bad auch nicht. Wer eine Einliegerwohnung hat, sollte die vier Merkmale durchgehen, bevor er 28.000 und 15.000 Euro zusammenzählt.
Die Fragenliste für Angebote
Eine Seite: was in einem Angebot stehen muss, damit man zwei davon nebeneinanderlegen kann. Seit heute steht die Frage mit darauf, ob die Summen brutto oder netto genannt sind. Den Link schicke ich mit dem ersten Tagebucheintrag.
Die Zeile, die ich in meiner Kopie nicht lesen kann
Zwischen dem Absatz über die Mehrwertsteuer und der Aufzählung der Vorhaben steht in meinem Auszug ein Satzrest: „… ist eine steuerliche Geltendmachung gemäß §§ 35 a Absatz 3 und 35 c Einkommensteuergesetz ausgeschlossen.“ Der Anfang des Satzes fehlt. Damit fehlt die Bedingung, unter welchen Umständen dieser Ausschluss greift.
Dass es diesen Ausschluss gibt, steht da. Unter welcher Bedingung, steht bei mir nicht, und ich rate ihn hier nicht dazu. Wer Förderung und Steuerermäßigung kombinieren will, holt sich den Satz im Original oder fragt das Finanzamt.
Was ich mir für später angestrichen habe
Kapitel 1.1 endet mit der Kombination der beiden Programme. Eine parallele Beantragung nach BEG EM und BEG WG ist möglich, auch bei aufeinanderfolgenden Vorhaben. Wichtig sei dabei, „dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (z. B. Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG/BEG NWG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden“.
Das betrifft mich nicht heute, aber vielleicht in drei Jahren. Wenn ich das Haus später auf Effizienzhaus-Niveau bringen wollte, dürfte die Wärmepumpe dort nicht ein zweites Mal in der Kostenaufstellung auftauchen. Ich notiere es, damit ich es nicht vergesse.
Was das für meine Zahl bedeutet
Für meine eigene Rechnung ändert sich nichts. 11.100 Euro brutto gegen 28.000 Euro brutto, eine Wohneinheit, Einzelmaßnahme, die alle Wohneinheiten betrifft. Der Abstand von 16.900 Euro aus Eintrag 30 bleibt stehen, und das Honorar aus Eintrag 36 hat darin reichlich Platz. Der Deckel sinkt zum 01.02.2027 auf 27.250 Euro, und er ist nicht die einzige Zahl, die sich Anfang 2027 bewegt (Eintrag 41).
Was ich nicht weiß
- Wie sich der Satz „der Förderhöchstbetrag verteilt sich auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen“ bei einer Etagenheizung in einem Vierparteienhaus in Euro auswirkt. Das Infoblatt rechnet es an keiner Stelle vor.
- Unter welcher Bedingung der Ausschluss nach §§ 35 a Absatz 3 und 35 c EStG greift. Der Satzanfang fehlt in meiner Kopie, und ich habe ihn nicht nachgeschlagen.
- Ob der Betrieb, der die Bestätigung zum Antrag ausstellt, sein Honorar brutto oder netto ansetzt. In meinen vier Angeboten steht es nicht, in Eintrag 36 stand es auch nicht.