Wohnbefund
Bautagebuch aus einem Einfamilienhaus, Baujahr 1982. Was gemessen ist und was gerechnet, steht jeweils dabei.
Stand: Oktober 2026
Tagebuch / Heizung / Eintrag 36

Wer die BzA ausstellt, entscheidet nicht nur über meine Zahlen, sondern auch über seine eigene Rechnung

Kurz

  • Das Merkblatt zum Zuschuss 458 verlangt eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes oder ein Fachunternehmen (Eintrag 35). Ob deren Honorar selbst gefördert wird, steht dort nirgends. Es verweist dafür auf das Infoblatt.
  • Das Infoblatt beantwortet es für meinen Fall in einem Satz: Beim Heizungstausch bei der KfW sind Planungs- und Beratungsleistungen „lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen“ förderfähig, und eine separate Beantragung beim BAFA ist nicht möglich. Es ist derselbe Topf wie für die Wärmepumpe selbst.
  • Nummer 8 hat eine dritte Bedingung, die ich in Eintrag 32 weggelassen hatte: Planungskosten zählen als Umfeldmaßnahme nur, wenn für sie keine Förderung nach Nummer 5.5 beantragt wurde. Für denselben Betrag gibt es zwei Wege, und gangbar ist immer nur einer.

In Eintrag 35 bin ich bei einem Nebensatz hängen geblieben: Ausstellen darf die BzA eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes oder das Fachunternehmen selbst. Beide arbeiten nicht umsonst. Ich habe das bisher als Nebenkosten abgebucht, so wie die Fahrt zum Bauamt. Heute wollte ich wissen, ob dieser Betrag selbst in die förderfähigen Gesamtkosten gehört — also in die Zahl, die in der BzA steht.

Zwei Papiere lagen dafür schon hier. Das Merkblatt zum Zuschuss 458 (07/2026, Bestellnummer 600 000 5131), das ich für Eintrag 34 durchgegangen bin, und das KfW-Infoblatt „BEG: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“, Version 10.1 (07/2026), Bestellnummer 600 000 4863, aus dem in Eintrag 32 die Liste der Umfeldmaßnahmen stammt.

Was in welchem Papier steht

was ich wissen wollteMerkblatt zum Zuschuss 458KfW-Infoblatt
wer die BzA ausstellen darfExpertin oder Experte für Energieeffizienz aus der Expertenliste oder Fachunternehmerin bzw. Fachunternehmersteht dort nicht
ob das Honorar förderfähig istkein Satz dazu; verweist auf das Infoblattja, als Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung (Nummer 6)
zu welchem Satz beim Heizungstausch bei der KfWsteht dort nicht„lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen“ nach Nummer 8.3.1 a) und c) bzw. 8.3.2 a) und c) der Förderrichtlinie
ob man es getrennt beim BAFA beantragen kannsteht dort nicht„Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht möglich.“
wie hoch diese Höchstgrenzen sindsteht dort nichtnur der Verweis auf die Förderrichtlinie; die habe ich nicht gelesen
was eine BzA kostetsteht dort nichtsteht dort nicht

KfW, Merkblatt „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, Zuschuss 458“, Stand 07/2026, Bestellnummer 600 000 5131, und KfW, „BEG: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“, Version 10.1 (07/2026), Bestellnummer 600 000 4863, Nummern 6, 8 und 9. „Steht dort nicht“ heißt: ich habe die beiden Papiere durchsucht und nichts gefunden, nicht dass es die Regel nicht gäbe.

Die Liste, die ich mir nach vier Angeboten geschrieben habe

Zeile für Zeile, was in einem Wärmepumpen-Angebot stehen muss, damit sich zwei Angebote überhaupt vergleichen lassen. Den Link schicke ich per Mail, danach kommt einmal die Woche ein Eintrag aus dem Haus.

Bitte E-Mail und Häkchen ausfüllen.

Der eine Satz, der meinen Fall trifft

Nummer 6 des Infoblatts fördert die Leistungen unabhängiger Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten. Danach kommt eine Einschränkung, und sie steht genau auf meinem Vorhaben: „Für den Heizungstausch nach Förderrichtlinie BEG EM Nummer 5.3 a) bis f) und h) bis j) bei der KfW sind die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen nach Förderrichtlinie BEG EM Nummer 8.3.1 a) und c) bzw. 8.3.2 a) und c) förderfähig.“ Dasselbe Infoblatt schreibt an anderer Stelle, dass die KfW die Zuschussförderung nach Nummer 5.3 außer Buchstabe g durchführt, und das ist der Zuschuss 458, den ich beantragen will.

Praktisch heißt das, dass das Honorar in dieselbe Rechnung fällt wie die Wärmepumpe selbst. Bei anderen BEG-Maßnahmen wird die Baubegleitung getrennt und großzügiger gefördert; hier nicht. Der Betrag landet in denselben förderfähigen Gesamtkosten, auf die sich die 46 Prozent aus Eintrag 30 beziehen, und unter demselben Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

Ob der Klimageschwindigkeitsbonus aus Eintrag 33 in diesem „Fördersatz der entsprechenden Maßnahme“ mit drin ist, sagt das Infoblatt nicht. Es steht dort Fördersatz, nicht Grundförderung und nicht Grundförderung plus Bonus. Ich rechne die 46 Prozent deshalb hier nicht auf ein Honorar hoch, dessen Höhe ich ohnehin nicht kenne.

Nachtrag zu Eintrag 32: Nummer 8 hat drei Bedingungen, ich hatte eine

In Eintrag 32 steht eine Zeile: Objektplanung, Fachplanung und allgemeine Baunebenkosten sind förderfähig, wenn sie in der Rechnung getrennt ausgewiesen sind. Das ist richtig und unvollständig. Der Satz in Nummer 8 nennt drei Bedingungen nebeneinander: die Kosten müssen sich auf das geförderte Gebäude beziehen, sie müssen in der Rechnung getrennt ausgewiesen sein, und für sie darf keine Förderung nach Nummer 5.5 der Förderrichtlinie BEG EM (energetische Fachplanung und Baubegleitung) beantragt worden sein.

Damit ist es eine Wahl zwischen zwei Wegen für denselben Betrag. Entweder das Honorar läuft als Fachplanung und Baubegleitung nach Nummer 5.5, oder es läuft als Baunebenkosten über Nummer 8. Beides zusammen für dieselbe Rechnung schließt der Satz aus. Die Zeile in Eintrag 32 habe ich um die fehlende Bedingung ergänzt und einen Hinweis auf diesen Eintrag danebengesetzt. Die Seite bleibt sonst, wie sie war.

Die Zeile aus der Liste, die genau mein Problem ist

Nummer 6.1 zählt auf, was als Fachplanung und Baubegleitung förderfähig ist, ausdrücklich nicht abschließend. Unter „In Vorbereitung der Baubegleitung“ stehen unter anderem: Aufstellen eines Maßnahmenkatalogs mit den energetisch relevanten Kenngrößen als Grundlage zur Angebotseinholung, Unterstützung bei der Angebotseinholung, Prüfung von Angeboten auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten Maßnahmen, Aufstellen eines Preisspiegels, Bewertung der Angebote und Darstellung von energiebedingten Mehrkosten, Beratung zur Auftragsvergabe.

Das ist die Arbeit, an der ich in Eintrag 31 und Eintrag 35 hängen geblieben bin. Vier Endsummen ohne Positionen, und ich bekomme sie nicht nebeneinandergelegt. In der Förderliste steht genau dieses Nebeneinanderlegen als Leistung, die man einkaufen kann. Was sie kostet, steht dort nicht.

Wen ich beauftragen darf, und wen nicht

Neben der Expertin oder dem Experten dürfen auch Dritte Fachplanungs- und baubegleitende Leistungen erbringen. Drei Sätze aus Nummer 6 dazu: Die Leistungen Dritter müssen unmittelbar mit den energetischen Maßnahmen zusammenhängen. Eine Expertin oder ein Experte aus der Expertenliste muss sie auf Plausibilität hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit prüfen, die Prüfung dokumentieren, und diese Prüfung ist Grundlage für die Förderung. Die Dritten müssen selbst nicht auf der Expertenliste stehen.

Die vierte Bedingung ist die, an der es bei mir kippen könnte: Die Dritten dürfen nicht in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferunternehmen stehen und keine Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben vermitteln. Die Prüfung meiner vier Angebote kann also nicht der Betrieb übernehmen, der eines davon geschrieben hat.

Und noch ein Satz, den ich mir angestrichen habe: Man darf mehr als eine Expertin oder einen Experten beauftragen, zum Beispiel je eine Person für die Planung und für die baubegleitende Umsetzung. Eine davon übernimmt dann die Bestätigung nach Durchführung. Das ist die BnD aus Eintrag 34, die am Ende des Vorhabens steht.

Die Fragenliste für Angebote

Eine Seite: was in einem Angebot stehen muss, damit man zwei davon nebeneinanderlegen kann. Seit heute steht die Zeile mit darauf, die das Honorar der Baubegleitung betrifft. Den Link schicke ich mit dem ersten Tagebucheintrag.

Bitte E-Mail und Häkchen ausfüllen.

Was Nummer 9 dabei ausschließt

Nummer 6 nimmt eine Sorte Beratung ausdrücklich aus: Fördermittelberatung. Wer mir erklärt, wie ich den Antrag stelle, arbeitet nicht auf Kosten des Zuschusses. Wer die Anlage plant und den Einbau überwacht, schon. Wo bei einem Termin die Grenze verläuft, entscheidet die Rechnung.

Nummer 9 zählt weiter auf, was nicht förderfähig ist, und drei Zeilen gehören hierher: Anschaffungskosten für Werkzeuge, Geräte, Büromaterialien sowie Software für Fachplanung und Baubegleitung; Kosten von Behörden- und Verwaltungsleistungen; Arbeitskosten bei Eigenleistungen. Die letzte trifft mich direkt. Die Stunden, die ich in diesen Einträgen sitze, sind keine förderfähigen Kosten, und das war mir vorher auch klar.

Was ich frage, bevor ich jemanden beauftrage

  1. Was kostet die BzA, und was kostet die Baubegleitung bis zur BnD — getrennt, nicht als eine Summe?
  2. Steht dieses Honorar als eigene Position in der Rechnung, die ich später einreiche?
  3. Setzen Sie es als Fachplanung und Baubegleitung nach Nummer 5.5 an oder als Baunebenkosten nach Nummer 8?
  4. Sind Sie mit einem der vier Betriebe verbunden, deren Angebote hier liegen?

Was ich nicht sagen kann

Was eine BzA kostet. In keinem der beiden Papiere steht ein Betrag, ein Stundensatz oder eine Spanne, und ich habe niemanden gefragt. Der Betrag bleibt bei mir unermittelt.

Wie hoch die Höchstgrenzen nach Nummer 8.3.1 a) und c) sind. Das Infoblatt verweist dafür auf die Förderrichtlinie BEG EM, und die habe ich nicht gelesen. Meine 11.100 Euro aus Eintrag 14 liegen zwar deutlich unter dem Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro, aber das ist die andere Grenze; über diese hier sagt es nichts.

Ob ein Fachunternehmen, das die BzA selbst ausstellt, dafür überhaupt getrennt abrechnet oder ob es im Anlagenpreis steckt. In meinen vier Angeboten steht dazu nichts, und in meinen Notizen aus Eintrag 12 auch nicht.

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