Drei Angaben verlangt die BzA, und eine davon muss aus meinem Angebot kommen
Kurz
- Die BzA nennt drei Dinge (Eintrag 34): die geplante Heizung, die geplanten förderfähigen Gesamtkosten und die Bestätigung der technischen Mindestanforderungen. Die erste und die dritte kommen aus den Unterlagen des Betriebs. Die mittlere entsteht aus dem Angebot, das ich unterschreibe.
- Von den vier Angeboten aus Eintrag 12 habe ich vier Endsummen notiert und keine Positionen. Eine Endsumme lässt sich nicht in förderfähig und nicht förderfähig teilen, und im billigsten fehlte die Entsorgung der acht Öfen ganz.
- Was in der BzA fehlt, fehlt endgültig: Eine Aufstockung über den beantragten Umfang hinaus ist nicht möglich (Eintrag 34). Bei mir sind das die 368 bis 846 Euro aus Eintrag 32.
Ein Satz aus Eintrag 34 ist seitdem liegen geblieben: Die BzA ist die Stelle, an der die Zahl entsteht, auf die sich der ganze Zuschuss bezieht. Dann gehört dazu die Frage, ob ich diese Zahl aus dem liefern kann, was hier auf dem Tisch liegt. Heute habe ich die drei Angaben der BzA gegen meine Angebote gehalten: gegen das billigste und das teuerste aus dem ersten Stapel und gegen das, mit dem ich heute rechne.
Preise habe ich dabei nicht verglichen. Das war Eintrag 12, und dort ging es darum, warum vier Betriebe für dieselbe Arbeit 5.300 Euro auseinanderliegen. Hier geht es um etwas anderes: ob aus einem dieser Blätter eine BzA werden kann.
Welche Angabe an welchem Papier hängt
Ausstellen darf die BzA eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes oder das Fachunternehmen selbst. Ich stelle sie nicht aus, ich bestelle sie. Welches Gerät geplant ist, weiß der Betrieb; ob es die technischen Mindestanforderungen einhält, steht im Datenblatt des Herstellers und nicht in meinem Angebot. Was in diesen Anforderungen steht, habe ich in Eintrag 40 nachgelesen.
Damit bleibt die mittlere Angabe. Die geplanten förderfähigen Gesamtkosten sind die einzige der drei, die an dem Papier hängt, das ich unterschreibe, und sie ist die Zahl, auf die sich die 46 Prozent aus Eintrag 30 beziehen.
| was die BzA dafür braucht | billigstes Angebot, 6.900 € | teuerstes Angebot, 12.200 € | Angebot aus Eintrag 14, 11.100 € |
|---|---|---|---|
| die geplante Heizung | Gerätetyp und Kilowattzahl standen drin (Eintrag 18); welche, steht in meinen Notizen nicht | dasselbe, auch hier ohne Notiz | 8,0 kW, nach der Dämmung neu gerechnet |
| eine Aufteilung in einzelne Positionen | nur die Endsumme notiert | nur die Endsumme notiert | eine Zahl für die Anlage |
| Demontage und Entsorgung der Altanlage (Nummer 8, Eintrag 32) | nicht enthalten (Eintrag 25) | ohne eigenen Betrag (Eintrag 31) | nicht enthalten (Eintrag 32) |
| Wiederherstellung der acht Wandflächen (Nummer 8) | in keinem der vier Angebote (Eintrag 32) | in keinem der vier Angebote | steht in meinen Notizen nicht |
| eine Summe, die sich beziffern lässt | 6.900 € brutto, Inhalt unbekannt | 12.200 € brutto, Inhalt unbekannt | 11.100 € für die Anlage, ohne Entsorgung |
Die Anforderungen an die BzA stammen aus dem Merkblatt zum Zuschuss 458 (Eintrag 34), die beiden Umfeldzeilen aus Nummer 8 des Infoblatts (Eintrag 32). Die Spalten sind meine eigenen Angebote aus Eintrag 12 und Eintrag 14. „Steht in meinen Notizen nicht“ heißt: ich habe es damals nicht aufgeschrieben.
Die erste Zeile ist noch die freundlichste. Gerätetypen und Kilowattzahlen standen in allen vier Angeboten, nur die Heizlast dahinter nicht, und aufgeschrieben habe ich mir damals nichts davon. Ab der zweiten Zeile hört es auf: Aus einer Endsumme lässt sich nicht herauslesen, welcher Teil davon förderfähig ist. Die Zahl für die BzA wäre dann entweder die ganze Summe oder geraten, und raten will ich nicht.
Die Liste, die ich mir nach vier Angeboten geschrieben habe
Zeile für Zeile, was in einem Wärmepumpen-Angebot stehen muss, damit sich zwei Angebote überhaupt vergleichen lassen. Den Link schicke ich per Mail, danach kommt einmal die Woche ein Eintrag aus dem Haus.
Die Zeile, die zweimal zählt
Eine Position fehlt in der Tabelle gleich zweimal, und sie kommt in zwei Papieren vor. Nummer 8 des Infoblatts führt „Deinstallation, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen“ als förderfähig auf (Eintrag 32); auf die 800 bis 1.840 Euro nach co2online wirken damit dieselben 46 Prozent wie auf die Wärmepumpe. Nummer 4.3 macht aus derselben Arbeit eine Bedingung: Ohne fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus nicht (Eintrag 33).
Im billigsten der vier Angebote stand diese Zeile nicht. In einer BzA auf dieser Grundlage stünden 6.900 Euro als geplante förderfähige Gesamtkosten und keine Entsorgung. Gerechnet habe ich das in Eintrag 32 und Eintrag 33 auf mein Angebot aus Eintrag 14: 368 bis 846 Euro Zuschuss auf die Entsorgung selbst und 1.904 bis 2.070 Euro Bonus, die an ihrer fachgerechten Ausführung hängen. Auf ein Angebot ohne diese Zeile lässt sich die Rechnung nicht übertragen, weil ich die Positionen darin nicht kenne.
Neu ist an dieser Stelle nur ein Satz aus dem Merkblatt, und er steht in Eintrag 34: Eine Aufstockung des Zuschussbetrages über den bei Antragstellung beantragten Umfang hinaus ist nicht möglich. Bis Eintrag 32 war eine fehlende Zeile für mich Geld, das ich eben selbst zahle. In der BzA ist sie Geld, das auch später niemand mehr dazurechnet.
Was ich vor der BzA ändern würde
An den Angeboten nichts. Sie sind von September 2023 und von 2024, und der Betrieb rechnet ohnehin neu. Ändern würde ich die Anfrage, an einer einzigen Stelle: jede Position mit eigenem Betrag, nicht in der Endsumme. Den Satz habe ich in Eintrag 31 schon für den Vergleich zweier Angebote aufgeschrieben. Für die BzA ist er die Voraussetzung dafür, dass sich die förderfähigen Kosten überhaupt beziffern lassen.
Eine zweite Zeile kommt dazu, die mit dem Preis nichts zu tun hat: die Adresse des Investitionsobjektes. Das Merkblatt verlangt sie auf der Rechnung, zusammen mit den Angaben zu den förderfähigen Gesamtkosten (Eintrag 34). Ob sie auf meinen Angeboten steht, habe ich nie nachgesehen.
Die Fragenliste für Angebote
Eine Seite: was in einem Angebot stehen muss, damit man zwei davon nebeneinanderlegen kann. Seit heute steht die Zeile mit darauf, die aus dem Angebot eine BzA macht. Den Link schicke ich mit dem ersten Tagebucheintrag.
Drei Fragen, bevor ich die BzA bestelle
- Auf welches Angebot stützt sich die BzA, und ist es Wort für Wort dasselbe, das ich unterschreibe?
- Welche Positionen des Angebots setzen Sie als förderfähige Gesamtkosten an, und welche lassen Sie weg?
- Steht die Adresse des Investitionsobjektes auf dem Angebot, oder erst auf der Rechnung?
Was ich nicht sagen kann
Was die BzA selbst kostet und ob dieser Betrag mitgefördert wird, habe ich einen Tag später nachgelesen: Eintrag 36.
Ob ein Betrieb eine BzA auf ein Angebot von 2023 überhaupt ausstellt. Wie alt ein Angebot sein darf, steht in dem Merkblatt nicht, das ich für Eintrag 34 gelesen habe, und gefragt habe ich niemanden.
Ob ein Betrieb ein altes Angebot nachträglich in Positionen aufschlüsselt. Danach habe ich bisher niemanden gefragt, und ich weiß auch nicht, ob er die alten Preise dann noch hält.
Und ob eine Endsumme ohne Positionen bei der Prüfung durchgeht. Das entscheidet die Sachbearbeitung an einem Antrag, und meiner liegt nicht vor. Was das Infoblatt dazu verlangt, habe ich später nachgelesen: klar zuordenbare Rechnungspositionen (Eintrag 38).