Lüftungskonzept nach dem Fenstertausch: ab wann es fällig ist und was es prüft
Kurz
- Nach Verbraucherzentrale und TÜV Süd greift die DIN 1946-6 im Bestand, wenn mehr als ein Drittel der Fenster erneuert wird. Die Norm selbst habe ich nicht gelesen, die Schwelle steht hier aus zweiter Hand.
- Wer neue Fenster über die BEG fördern lässt, braucht nach der Richtlinie ein Lüftungskonzept über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen. Ob danach etwas eingebaut wird, verantwortet der Bauherr.
- Durch die Fugen dichter Fenster geht nach einer Fraunhofer-Rechnung im UBA-Leitfaden ein Fünftel der Luft alter Fenster. In einem Zimmer mit 30 m³ bei 0 °C außen trägt das 19 statt 97 Gramm Wasser pro Stunde hinaus (Eintrag 48).
Was die alten Fenster nebenbei erledigt haben
Im Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts steht in Infobox 7 eine Modellrechnung des Fraunhofer-Instituts für eine Dreizimmerwohnung im Altbau. Mit undichten alten Fenstern gehen durch die Fugen 0,5 Luftwechsel pro Stunde, und dort reicht eine einzige Stoßlüftung am Morgen. Nach dem Einbau dichter Fenster sind es 0,1. Die dann nötige Häufigkeit beim Stoßlüften werde „in der Praxis kaum noch erreicht“.
Was das für die Feuchte heißt, habe ich in Eintrag 48 für ein Zimmer mit 30 m³ gerechnet, innen 20 °C und 60 Prozent, außen 80 Prozent.
| Außen | Alte Fenster (0,5/h) | Dichte Fenster (0,1/h) |
|---|---|---|
| −5 °C | 114 g/h | 23 g/h |
| 0 °C | 97 g/h | 19 g/h |
| 5 °C | 74 g/h | 15 g/h |
| 10 °C | 43 g/h | 9 g/h |
Wasser, das ohne Zutun durch die Fugen hinausgeht. Eigene Rechnung mit der Magnus-Formel aus Eintrag 48, Luftwechsel aus Infobox 7 des UBA-Leitfadens.
Ein Mensch gibt nach demselben Leitfaden bei leichter Aktivität 30 bis 40 Gramm pro Stunde ab. Mit alten Fenstern trugen die Fugen bei Frost das Wasser von zwei bis knapp vier Menschen hinaus, mit dichten nicht einmal das von einem. Das UBA schreibt dazu auf seiner Seite zum Lüften: „Die ausfallende passive Lüftung muss durch vermehrtes aktives Lüften kompensiert werden.“
Die Liste, die ich mir nach vier Angeboten geschrieben habe
Zeile für Zeile, was in einem Wärmepumpen-Angebot stehen muss, damit sich zwei Angebote überhaupt vergleichen lassen. Den Link schicke ich per Mail, danach kommt einmal die Woche ein Eintrag aus dem Haus.
Ab wann die Norm greift
Die Verbraucherzentrale schreibt, für sanierte Altbauten sei ein Lüftungskonzept erforderlich: „Das gilt für alle Sanierungen, bei denen mehr als ein Drittel der Fensterfläche erneuert wird“. Dasselbe gilt dort für Einfamilienhäuser und Dachgeschosswohnungen, wenn das Dach saniert wird. Ein Fachartikel von TÜV Süd aus dem Jahr 2017 nennt mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster oder mehr als ein Drittel der Dachfläche, die abgedichtet wird. Der Artikel ist älter als die Fassung der Norm von Dezember 2019, auf die sich die Verbraucherzentrale bezieht.
Was das Konzept prüft, beschreibt die Verbraucherzentrale so: Die DIN 1946-6 „regelt, wie der nutzungsunabhängige Luftwechsel zum Feuchteschutz sichergestellt werden kann“. Nutzungsunabhängig heißt, dass niemand dafür ein Fenster öffnen muss. Die Norm kennt vier Stufen, die unterste ist die Lüftung zum Feuchteschutz. Sie soll sicherstellen, „dass es bei längerer Abwesenheit und Leerstand nicht zu Feuchteschäden kommt“. Das Konzept klärt, ob dafür reicht, was durch die verbliebenen Undichtheiten geht, oder ob es Lüfter oder Außenluftdurchlässe braucht.
TÜV Süd nennt den Grund für die Regel. Neue und modernisierte Wohnhäuser seien so luftdicht, dass ohne Lüftungstechnik sehr oft die Fenster geöffnet werden müssten. „Dies wird aber für die Bewohner rechtlich als unzumutbar eingestuft.“
Was die Förderrichtlinie verlangt
In der Anlage mit den technischen Mindestanforderungen zur BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026, aus der auch die siebzehn Zeilen in Eintrag 40 stammen, steht das Thema an vier Stellen.
| Stelle | Was dort steht |
|---|---|
| Nr. 1.1 | Bei Sanierungen an der Gebäudehülle ist „stets zu prüfen“, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz nötig sind, durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes. |
| Nr. 1.1.1 | Als Nachweis bei Maßnahmen, welche die Luftdichtheit erhöhen: „Lüftungskonzept, über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (zum Beispiel unter Anwendung der DIN 1946-6)“. |
| Nr. 5.1 | Der Energieeffizienz-Experte prüft die Notwendigkeit und informiert den Bauherrn über das Ergebnis. „Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.“ |
| Nr. 2.1.1 | Wird eine Lüftungsanlage gefördert, muss sie mindestens die Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6 für die ganze Nutzungseinheit schaffen. |
Anlage TMA zur BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026, S. 34, 38, 39 und 59 bis 60 der PDF-Fassung. Gekürzt, Anführungszeichen markieren den Wortlaut.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, also auch für Fenster, muss nach Nummer 9.3 der Richtlinie ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Die Prüfung gehört damit zu seinen Leistungen. Eine Drittel-Schwelle steht in der Richtlinie nicht, sie verlangt das Konzept bei jeder geförderten Maßnahme, welche die Luftdichtheit erhöht. Verlangt wird eine Prüfung mit Bericht an den Bauherrn. Ob danach Lüfter eingebaut werden, entscheidet und verantwortet der Bauherr.
Wer es macht und was es kostet
Nach der Verbraucherzentrale erstellen Energieberater oder Planer für haustechnische Anlagen das Konzept. Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus nennt sie „rund 300 bis 400 Euro“. Wer Fenster tauschen lässt, kann vorher fragen, ob das Konzept im Angebot des Energieberaters steht, und das Ergebnis schriftlich verlangen. Nach Nummer 5.1 muss der Bauherr ohnehin darüber informiert werden.
Ob das bisherige Lüften nach dem Fenstertausch noch reicht, zeigt ein Hygrometer. Das UBA nennt 40 bis 60 Prozent Luftfeuchte als den Bereich mit dem kleinsten Schimmelrisiko. Wie oft und wie lange das UBA lüften lässt, steht in Eintrag 45, wo es an der Scheibe zuerst nass wird, in Eintrag 47.
Die Taupunkt-Tabelle als Blatt
20 bis 30 Grad, 40 bis 80 Prozent, auf einer Seite zum Ausdrucken. Kommt mit dem ersten Tagebucheintrag.
Was ich nicht klären konnte
Die DIN 1946-6 ist kostenpflichtig, ich habe sie nicht gelesen. Ob sie ein Drittel der Fensterfläche meint, wie die Verbraucherzentrale schreibt, oder ein Drittel der Fenster, wie der ältere TÜV-Artikel, kann ich deshalb nicht sagen. Derselbe Artikel schreibt, die Norm gelte bei Experten „mindestens in entscheidenden Teilen nicht als anerkannte Regel der Technik“. Ob das für die Fassung von 2019 noch so gesehen wird, weiß ich nicht. Ob das Honorar für das Konzept förderfähig ist, habe ich nicht geprüft.
Quellen, abgerufen am 05.10.2026: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026 mit Anlage TMA (Nr. 1.1, 1.1.1, 2.1.1, 5.1; Richtlinie Nr. 9.3); Verbraucherzentrale, Was müssen Sie für die Planung einer Lüftungsanlage wissen? (Stand 18.11.2025); TÜV Süd, Wohnraumlüftung bedarfsgerecht konzipieren (Moderne Gebäudetechnik 1-2/2017). Abgerufen am 02.10.2026: UBA-Schimmelleitfaden (Tab. 6, Infobox 7); UBA, Wie lüfte ich richtig? (Stand 13.12.2024).