Neun Positionen aus meinen Angeboten, und wohin jede im Infoblatt gehört
Kurz
- Eintrag 38 sagt, dass am Ende jede Rechnungsposition ihrer Maßnahme zuordenbar sein muss. Gemacht hat diese Zuordnung für meine eigenen Positionen bis heute niemand, ich eingeschlossen.
- Sechs von neun Positionen lassen sich nach dem Wortlaut zuordnen. Drei bleiben offen: die Anpassung des Verteilers, die Prüfung der Elektroinstallation und der Hausanschluss.
- Beziffern kann ich zwei von neun. Die förderfähigen Gesamtkosten, die nach Eintrag 35 schon in der BzA stehen müssen, lassen sich aus vier Endsummen weiterhin nicht bilden.
Warum die Zuordnung ins Angebot gehört und nicht auf die Rechnung
In Eintrag 38 stehen zwei Sätze aus dem Infoblatt nebeneinander: Kapitel 1.2 verlangt klar zuordenbare Rechnungspositionen, der Vorspann zu Absatz 4 verlangt, dass alle förderfähigen Kosten dem Wärmeerzeuger zugeordnet werden. Beide betreffen die Rechnung, und die kommt bei mir nach Schritt fünf.
Die förderfähigen Gesamtkosten stehen dagegen schon in der BzA, also vor dem Antrag (Eintrag 35). Wer die Zuordnung erst beim Bezahlen macht, macht sie Monate nach der Stelle, an der sie noch etwas ändert. Also habe ich sie jetzt gemacht, mit dem, was auf meinem Küchentisch liegt.
Dort liegen vier Endsummen von 6.900 bis 12.200 Euro (Eintrag 12) und die elf Fragen aus Eintrag 31. Die Namen der Positionen habe ich, weil ich in der zweiten Runde nach ihnen gefragt habe. Die Beträge habe ich nicht.
Der Vorspann von Absatz 4 zählt mehr auf, als ich dachte
Aus dem Vorspann habe ich in Eintrag 38 einen Satz zitiert. Davor steht eine Liste, die ich damals überlesen habe. Sie sagt, was in der BEG EM neben der Anlage selbst mitgefördert wird:
- „alle Maßnahmen, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind“
- „die Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagenbetreibenden“
- „Notwendige fachtechnische Arbeiten und Materialien, z. B. Transport, Aufständerung, Unterkonstruktion, Fundament, Einhausung“
- „unmittelbar mit der Anlagentechnik verbundene elektrische Infrastruktur (Arbeiten und Materialien)“
- „Herstellung bzw. Verkleinerung/Vergrößerung/Verschluss notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche für Installationen“, dazu Öffnungen zum Einbringen und für Revisionen, „inklusive Dämmmaßnahmen“
Die vierte Zeile betrifft meinen neuen Stromkreis. In Eintrag 32 stand sie schon als Möglichkeit für Zählerplatz und Verteiler. Dass sie in einer Liste steht, die den Umbau um das Gerät herum meint, wusste ich damals nicht.
Die Liste, die ich mir nach vier Angeboten geschrieben habe
Zeile für Zeile, was in einem Wärmepumpen-Angebot stehen muss, damit sich zwei Angebote überhaupt vergleichen lassen. Den Link schicke ich per Mail, danach kommt einmal die Woche ein Eintrag aus dem Haus.
Nummer 8 ist die andere Schublade
Nummer 8 fördert „in Verbindung mit förderfähigen Maßnahmen die gegebenenfalls anteiligen Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen“. Die vollständige Liste und was sie an meiner Rechnung ändert, steht in Eintrag 32. Für heute zählen drei Zeilen daraus: die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, die Entsorgung von Bauteilen „inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle“ und die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen.
Die beiden Schubladen schließen einander nicht aus, sie liegen nebeneinander. Was in Absatz 4 steht, gehört zum Wärmeerzeuger. Was in Nummer 8 steht, gehört zur Umfeldmaßnahme. Auf der Rechnung müssen beide getrennt erkennbar sein, sonst greift der Satz aus Kapitel 1.2.
Die neun Positionen
| Position | woher ich sie kenne | wohin sie nach meiner Lesart gehört | Betrag |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe mit Montage | Eintrag 14 | Nummer 4.1.3, die Anlage selbst | 11.100 € |
| Demontage und Abtransport der acht Nachtspeicheröfen | Eintrag 25 | Nummer 8, „Deinstallation, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen“ | 800 bis 1.840 € |
| Entsorgung, falls in den Geräten Schadstoffe stecken | Eintrag 25 | Nummer 8, „inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle“ | nicht ermittelt |
| Stilllegen der Heizstromkreise, der Aufladesteuerung und des Rundsteuerempfängers | Eintrag 27 | Nummer 8, als Teil der Deinstallation der Altanlage; das ist meine Lesart, im Blatt steht es nicht einzeln | in keinem Angebot ein eigener Betrag |
| Neuer Stromkreis für die Wärmepumpe | Eintrag 27 | Absatz 4, „unmittelbar mit der Anlagentechnik verbundene elektrische Infrastruktur“ | nicht ermittelt |
| Ausbessern der Wände hinter den acht Öfen | Eintrag 12 | Nummer 8, Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen | in keinem meiner vier Angebote enthalten |
| Anpassung des Verteilers | Eintrag 27 | offen, siehe unten | in der Summe aufgegangen |
| Prüfung der Elektroinstallation | Eintrag 27 | offen, siehe unten | in der Summe aufgegangen |
| Hausanschluss und Zählerplatz, falls der Netzbetreiber sie verlangt | Eintrag 29 | offen, Nummer 4.1.3 und Nummer 9 gleichzeitig | nicht ermittelt |
Zuordnung von mir, Quelle für die Zeilen: KfW, „BEG: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“, Version 10.1 (07/2026), Bestellnummer 600 000 4863, Vorspann zu Absatz 4 sowie Nummern 8 und 9. Die 11.100 Euro stammen aus meinem Angebot (Eintrag 14), die 800 bis 1.840 Euro von co2online (Eintrag 25). „Nicht ermittelt“ heißt: dazu habe ich keine Zahl, die ich belegen kann.
Die drei, die offen bleiben
Der Verteiler und die Prüfung hängen an einem Satz aus Nummer 9. Nicht förderfähig sind danach Maßnahmen, „die keinen unmittelbaren Bezug zur förderfähigen Anlagentechnik haben oder deren Effizienz nicht erhöhen“. Ein Verteiler von 1982, der angepasst wird, damit die Wärmepumpe überhaupt angeschlossen werden kann, hat diesen Bezug. Ein Verteiler, der ohnehin fällig war und bei der Gelegenheit mitgemacht wird, hat ihn nicht.
Welcher der beiden Fälle bei mir vorliegt, steht in keinem meiner Angebote. Beide Zeilen standen in der zweiten Runde im Text und nicht in der Aufstellung, und ihr Betrag ging in der Summe auf (Eintrag 31). Damit fehlt genau die Begründung, die später jemand lesen müsste.
Bei der Prüfung der Elektroinstallation kommt dazu, dass eine Prüfung nichts einbaut. Ob sie „unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich“ ist, hängt daran, ob der Betrieb ohne sie nicht anschließen darf. Das weiß der Betrieb, und ich habe keinen danach gefragt.
Der Hausanschluss steht weiterhin in zwei Nummern gleichzeitig, wie schon in Eintrag 32. Nummer 4.1.3 nennt die notwendigen Netzanschlüsse förderfähig, Nummer 9 schließt die Erschließung des Grundstücks aus. Seit Eintrag 32 habe ich dazu nichts Neues gelesen, und die Zeile bleibt, wo sie war.
Beziffern kann ich zwei von neun
Von den neun Positionen tragen zwei eine Zahl, die ich belegen kann: die Wärmepumpe mit 11.100 Euro aus meinem Angebot und die Entsorgung der acht Öfen mit 800 bis 1.840 Euro von co2online. Für die anderen sieben habe ich keinen Betrag, und ich schreibe keinen hin.
Am Ende von Eintrag 35 fehlten mir die förderfähigen Gesamtkosten für die BzA. Sie fehlen mir immer noch, nur weiß ich jetzt genauer, warum. Die Zuordnung kann ich der Art nach machen. Die förderfähigen Gesamtkosten, die die BzA verlangt, kann ich daraus nicht bilden, weil sieben der neun Zeilen keinen Betrag haben. In die dritte Runde gehe ich deshalb mit einer schärferen Frage. Ich will jede Position mit eigenem Betrag und dazu die Nummer, unter der sie abgerechnet wird.
Die Fragenliste für Angebote
Eine Seite: was in einem Angebot stehen muss, damit man zwei davon nebeneinanderlegen kann. Seit heute steht die Spalte mit darauf, unter welcher Nummer des Infoblatts eine Position abgerechnet wird. Den Link schicke ich mit dem ersten Tagebucheintrag.
Was ich nicht sagen kann
- Ob die KfW meine Zuordnung genauso liest. Das Infoblatt beschreibt, was förderfähig ist; bewilligt wird ein einzelner Antrag, und meiner liegt nicht vor.
- Was die sieben Positionen ohne Betrag kosten. In meinen vier Angeboten steht dazu nichts, und aus einer Endsumme lässt sich keine Zeile herausrechnen.
- Ob ein Betrieb die Nummer freiwillig auf die Rechnung schreibt, wenn sie nicht im Angebot steht. Gefragt habe ich keinen der vier.
- Welche technischen Mindestanforderungen für die Wärmepumpe gelten. Sie stehen seit Eintrag 38 auf meiner Leseliste und sind immer noch nicht dran gewesen.
Nachtrag vom 21. September: Seit Eintrag 40 sind sie gelesen. Sieben der siebzehn Zeilen hängen am Gerät, acht am Einbau, zwei an mir.
Zwei Sätze für die nächste Anfrage
- Bitte jede Position mit eigenem Betrag, und dazu die Nummer des KfW-Infoblatts, unter der Sie sie abrechnen.
- Falls Sie eine Position nicht zuordnen können, schreiben Sie das bitte dazu, statt sie in einer Sammelzeile unterzubringen.